Landessozialgericht NRW, 2014-06-05, L 16 KR 80/13

L 16 KR 80/13Sozialversicherungsgericht05.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 80/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-05

Aktenzeichen: L 16 KR 80/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0605.L16KR80.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 23.10.2012 geändert. Die 2011 in der Gruppe der Versicherten durchgeführte Wahl zum Verwaltungsrat der Beklagten wird für ungültig erklärt. Die Wahl muss wiederholt werden. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.