L 7 AS 749/14 B ER und L 7 AS 750/14 B•Landessozialgericht NRW, 2014-06-12, L 7 AS 749/14 B ER und L 7 AS 750/14 B
Landessozialgericht NRW, 2014-06-12, L 7 AS 749/14 B ER und L 7 AS 750/14 B
L 7 AS 749/14 B ER und L 7 AS 750/14 BSozialversicherungsgericht12.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 749/14 B ER und L 7 AS 750/14 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-12
Aktenzeichen: L 7 AS 749/14 B ER und L 7 AS 750/14 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0612.L7AS749.14B.ER.UN.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 15.04.2014 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig einen Bildungsgutschein zur Förderung der Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme zur Luftsicherheitsfachkraft bei der ASW zu erteilen. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Instanzen. Dem Antragsteller wird für das Ausgangsverfahren und das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe gewährt und Rechtsanwältin K aus F beigeordnet.
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