Landessozialgericht NRW, 2014-06-12, L 7 AS 749/14 B ER und L 7 AS 750/14 B

L 7 AS 749/14 B ER und L 7 AS 750/14 BSozialversicherungsgericht12.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 749/14 B ER und L 7 AS 750/14 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-12

Aktenzeichen: L 7 AS 749/14 B ER und L 7 AS 750/14 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0612.L7AS749.14B.ER.UN.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerden des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 15.04.2014 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig einen Bildungsgutschein zur Förderung der Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme zur Luftsicherheitsfachkraft bei der ASW zu erteilen. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Instanzen. Dem Antragsteller wird für das Ausgangsverfahren und das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe gewährt und Rechtsanwältin K aus F beigeordnet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.