L 16 KR 208/13•Landessozialgericht NRW, 2014-07-17, L 16 KR 208/13
Landessozialgericht NRW, 2014-07-17, L 16 KR 208/13
L 16 KR 208/13Sozialversicherungsgericht17.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 208/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-17
Aktenzeichen: L 16 KR 208/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0717.L16KR208.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.02.2013 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11.10.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.12.2011 verurteilt, der Klägerin Krankengeld vom 10.10.2011 bis 21.09.2012 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat der Klägerin die Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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