L 16 KR 429/13•Landessozialgericht NRW, 2014-07-17, L 16 KR 429/13
Landessozialgericht NRW, 2014-07-17, L 16 KR 429/13
L 16 KR 429/13Sozialversicherungsgericht17.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 429/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-17
Aktenzeichen: L 16 KR 429/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0717.L16KR429.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 15.03.2013 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 11.02.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.03.2009 verurteilt, der Klägerin Krankengeld über den 31.01.2009 hinaus bis zum Erreichen der Höchstanspruchsdauer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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