Landessozialgericht NRW, 2014-08-04, L 9 SO 279/14 B ER

L 9 SO 279/14 B ERSozialversicherungsgericht04.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 279/14 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-04

Aktenzeichen: L 9 SO 279/14 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0804.L9SO279.14B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 10.06.2014 abgeändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

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