Landessozialgericht NRW, 2014-08-11, L 14 R 288/14 NZB

L 14 R 288/14 NZBSozialversicherungsgericht11.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 14 R 288/14 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-11

Aktenzeichen: L 14 R 288/14 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0811.L14R288.14NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 10.02.2014 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird endgültig auf 499,52 EUR festgesetzt.

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