L 20 SO 141/13•Landessozialgericht NRW, 2014-08-11, L 20 SO 141/13
Landessozialgericht NRW, 2014-08-11, L 20 SO 141/13
L 20 SO 141/13Sozialversicherungsgericht11.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 141/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-11
Aktenzeichen: L 20 SO 141/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0811.L20SO141.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.01.2013 aufgehoben und die Beklagte unter Abänderung der Bescheide vom 20.12.2005, 23.01.2006 und 17.02.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.06.2011 verurteilt, dem Kläger für den Monat Januar 2006 weitere Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 128,56 EUR zu gewähren. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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