L 18 KN 45/11•Landessozialgericht NRW, 2014-08-19, L 18 KN 45/11
Landessozialgericht NRW, 2014-08-19, L 18 KN 45/11
L 18 KN 45/11Sozialversicherungsgericht19.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 KN 45/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-19
Aktenzeichen: L 18 KN 45/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0819.L18KN45.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 14.12.2010 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 22.5.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.11.2009 verurteilt, dem Kläger ab dem 1.1.2011 Regelaltersrente zu gewähren. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten für beide Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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