L 4 U 554/12•Landessozialgericht NRW, 2014-08-19, L 4 U 554/12
Landessozialgericht NRW, 2014-08-19, L 4 U 554/12
L 4 U 554/12Sozialversicherungsgericht19.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 U 554/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-19
Aktenzeichen: L 4 U 554/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0819.L4U554.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 18.07.2012 geändert und unter Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 19.11.2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.08.2010 festgestellt, dass es sich bei dem Ereignis vom 03.11.2009 um einen Arbeitsunfall handelt. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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