L 20 SO 411/12•Landessozialgericht NRW, 2014-08-25, L 20 SO 411/12
Landessozialgericht NRW, 2014-08-25, L 20 SO 411/12
L 20 SO 411/12Sozialversicherungsgericht25.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 411/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-25
Aktenzeichen: L 20 SO 411/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0825.L20SO411.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27.09.2012 geändert und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 28.05.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.05.2010 verurteilt, an die Klägerin 15.349,63 EUR zu zahlen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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