L 8 R 337/13•Landessozialgericht NRW, 2014-08-27, L 8 R 337/13
Landessozialgericht NRW, 2014-08-27, L 8 R 337/13
L 8 R 337/13Sozialversicherungsgericht27.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 337/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-27
Aktenzeichen: L 8 R 337/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0827.L8R337.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 17.10.2012 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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