Landessozialgericht NRW, 2014-09-03, L 2 AS 1195/14 B ER

L 2 AS 1195/14 B ERSozialversicherungsgericht03.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 1195/14 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-03

Aktenzeichen: L 2 AS 1195/14 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0903.L2AS1195.14B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 19.05.2014 betreffend das einstweilige Rechtsschutzverfahren wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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