L 2 AS 996/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-09-03, L 2 AS 996/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-09-03, L 2 AS 996/14 B ER
L 2 AS 996/14 B ERSozialversicherungsgericht03.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 996/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-03
Aktenzeichen: L 2 AS 996/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0903.L2AS996.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Tenor des Beschlusses des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.05.2014 betreffend das einstweilige Rechtsschutzverfahren in Absatz 1 wie folgt neu gefasst: Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig ab dem 16.04.2014 bis zum 31.05.2014 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Form des Regelbedarfs gemäß § 20 SGB II nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in dem Beschwerdeverfahren dem Grunde nach.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.