Landessozialgericht NRW, 2014-09-03, L 8 R 55/13

L 8 R 55/13Sozialversicherungsgericht03.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 55/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-03

Aktenzeichen: L 8 R 55/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0903.L8R55.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23.10.2012 geändert. Der Tenor wird wie folgt gefasst: Der Bescheid vom 2.9.2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5.1.2011 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zur Hälfte. Die Revision wird nicht zugelassen.

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