Landessozialgericht NRW, 2014-09-08, L 2 AS 1461/14 B

L 2 AS 1461/14 BSozialversicherungsgericht08.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 1461/14 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-08

Aktenzeichen: L 2 AS 1461/14 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0908.L2AS1461.14B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 25.06.2014, soweit mit diesem der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin M abgelehnt worden ist, aufgehoben. Dem Antragsteller wird für das erstinstanzliche Verfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt M, C, zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts bewilligt. Kosten für dieses Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.

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