L 7 AS 1220/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-09-09, L 7 AS 1220/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-09-09, L 7 AS 1220/14 B ER
L 7 AS 1220/14 B ERSozialversicherungsgericht09.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1220/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-09
Aktenzeichen: L 7 AS 1220/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0909.L7AS1220.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.06.2014 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 03.05.2014 gegen den die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt vom 30.04.2014 wird angeordnet. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Instanzen.
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