L 7 AS 1385/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-09-10, L 7 AS 1385/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-09-10, L 7 AS 1385/14 B ER
L 7 AS 1385/14 B ERSozialversicherungsgericht10.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1385/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-10
Aktenzeichen: L 7 AS 1385/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:0910.L7AS1385.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.07.2014 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern vorläufig Leistungen zur Sicherung ihres Regelbedarfes vom 13.03.2014 bis zum 26.03.2014 zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt 1/4 der außergerichtlichen Kosten der Antragssteller für beide Rechtszüge. Den Antragsstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin T, L, gewährt.
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