L 4 U 506/10•Landessozialgericht NRW, 2014-10-10, L 4 U 506/10
Landessozialgericht NRW, 2014-10-10, L 4 U 506/10
L 4 U 506/10Sozialversicherungsgericht10.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 U 506/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-10
Aktenzeichen: L 4 U 506/10
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:1010.L4U506.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 02.07.2010 geändert und die Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 26.11.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.02.2009 verurteilt, das Ereignis vom 25.05.2008 als Arbeitsunfall sowie als dessen Folge eine Achillessehnenruptur rechts anzuerkennen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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