L 5 SV 20/14 B•Landessozialgericht NRW, 2014-10-16, L 5 SV 20/14 B
Landessozialgericht NRW, 2014-10-16, L 5 SV 20/14 B
L 5 SV 20/14 BSozialversicherungsgericht16.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 SV 20/14 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-16
Aktenzeichen: L 5 SV 20/14 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:1016.L5SV20.14B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers und der Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.06.2014 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist zulässig. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Be- schwerdeverfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
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