Landessozialgericht NRW, 2014-10-16, L 5 SV 20/14 B

L 5 SV 20/14 BSozialversicherungsgericht16.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 SV 20/14 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-16

Aktenzeichen: L 5 SV 20/14 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:1016.L5SV20.14B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers und der Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.06.2014 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist zulässig. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Be- schwerdeverfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

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