L 2 AS 1460/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-10-17, L 2 AS 1460/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-10-17, L 2 AS 1460/14 B ER
L 2 AS 1460/14 B ERSozialversicherungsgericht17.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 1460/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-17
Aktenzeichen: L 2 AS 1460/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:1017.L2AS1460.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 25.06.2014 wird, soweit sie sich gegen die Ablehnung des Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 26.04.2014 richtet, zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.