Landessozialgericht NRW, 2014-10-17, L 2 AS 1460/14 B ER

L 2 AS 1460/14 B ERSozialversicherungsgericht17.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 1460/14 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-17

Aktenzeichen: L 2 AS 1460/14 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:1017.L2AS1460.14B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 25.06.2014 wird, soweit sie sich gegen die Ablehnung des Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 26.04.2014 richtet, zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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