Landessozialgericht NRW, 2014-10-24, L 4 U 522/13

L 4 U 522/13Sozialversicherungsgericht24.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 4 U 522/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-24

Aktenzeichen: L 4 U 522/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:1024.L4U522.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.08.2013 wird zurückgewiesen. Den Klägern werden als Gesamtschuldnern Verschuldenskosten gem. § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG in Höhe von 500,00 Euro auferlegt. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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