Landessozialgericht NRW, 2014-10-30, L 9 AL 24/13

L 9 AL 24/13Sozialversicherungsgericht30.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AL 24/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-30

Aktenzeichen: L 9 AL 24/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:1030.L9AL24.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 07.11.2012 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23.12.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 01.03.2011 verpflichtet, den Kläger ab dem 13.10.2010 mit einem schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichzustellen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.

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