L 11 KA 35/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2014-11-26, L 11 KA 35/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2014-11-26, L 11 KA 35/14 B ER
L 11 KA 35/14 B ERSozialversicherungsgericht26.11.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 35/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-11-26
Aktenzeichen: L 11 KA 35/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:1126.L11KA35.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Antragsgegnerin wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Beschwerdeverfahrens verpflichtet, der Vergütung laboratoriumsmedizinischer Leistungen der Antragstellerin auf der Grundlage eines fallwertbezogenen Budgets über den 31.12.2013 hinaus den bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Referenzfallwert von 87,99 EUR zugrunde zu legen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.