Landessozialgericht NRW, 2014-11-26, L 12 AS 1959/14 B ER

L 12 AS 1959/14 B ERSozialversicherungsgericht26.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 1959/14 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-26

Aktenzeichen: L 12 AS 1959/14 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:1126.L12AS1959.14B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 13.10.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragsteller, ihnen Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt.

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