Landessozialgericht NRW, 2014-12-16, L 2 AS 407/14

L 2 AS 407/14Sozialversicherungsgericht16.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 407/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-16

Aktenzeichen: L 2 AS 407/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:1216.L2AS407.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 07.01.2014 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Der Klägerin werden Kosten gem. § 192 SGG in Höhe von 225,00 Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 03.12.2014 wird abgelehnt.

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