Landessozialgericht NRW, 2014-12-22, L 20 SO 236/13

L 20 SO 236/13Sozialversicherungsgericht22.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 236/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-22

Aktenzeichen: L 20 SO 236/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:1222.L20SO236.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 03.05.2013 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Für das erstinstanzliche Verfahren verbleibt es bei der dortigen Kostenentscheidung. Im Übrigen findet eine Erstattung von Kosten nicht statt. Die Revision wird zugelassen.

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