Landessozialgericht NRW, 2014-12-22, L 4 R 317/14

L 4 R 317/14Sozialversicherungsgericht22.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 4 R 317/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-12-22

Aktenzeichen: L 4 R 317/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:1222.L4R317.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Der Antrag der Beklagten auf Aufhebung der ihr gegenüber im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.03.2014 verhängten Verschuldenskosten nach § 192 Sozialgerichtsgesetz wird abgelehnt.

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