L 4 R 317/14•Landessozialgericht NRW, 2014-12-22, L 4 R 317/14
Landessozialgericht NRW, 2014-12-22, L 4 R 317/14
L 4 R 317/14Sozialversicherungsgericht22.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 R 317/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-22
Aktenzeichen: L 4 R 317/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:1222.L4R317.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Der Antrag der Beklagten auf Aufhebung der ihr gegenüber im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.03.2014 verhängten Verschuldenskosten nach § 192 Sozialgerichtsgesetz wird abgelehnt.
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