L 6 SF 849/14 ER•Landessozialgericht NRW, 2014-12-22, L 6 SF 849/14 ER
Landessozialgericht NRW, 2014-12-22, L 6 SF 849/14 ER
L 6 SF 849/14 ERSozialversicherungsgericht22.12.2014
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 SF 849/14 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-22
Aktenzeichen: L 6 SF 849/14 ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2014:1222.L6SF849.14ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf den Antrag des Antragstellers wird die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 13.11.2014 - S 26 AS 4289/14 ER - ausgesetzt. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
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