Landessozialgericht NRW, 2015-01-13, L 18 R 353/12

L 18 R 353/12Sozialversicherungsgericht13.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 18 R 353/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-13

Aktenzeichen: L 18 R 353/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0113.L18R353.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 2.3.2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt Gerichtskosten in Höhe von EUR 225. Im Übrigen sind Kosten auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.