Landessozialgericht NRW, 2015-01-14, L 11 KA 44/14 B ER

L 11 KA 44/14 B ERSozialversicherungsgericht14.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 44/14 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-14

Aktenzeichen: L 11 KA 44/14 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0114.L11KA44.14B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.05.2014 abgeändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Vergütung der speziellen Laborleistungen (Kapitel 32.3 EBM) der Antragsteller bezüglich des Antragstellers zu 3) über den 31.12.2013 hinaus den bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Referenzfallwert von 25,09 EUR bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens zugrunde zu legen. Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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