Landessozialgericht NRW, 2015-01-14, L 20 SO 503/14 B ER

L 20 SO 503/14 B ERSozialversicherungsgericht14.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 503/14 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-14

Aktenzeichen: L 20 SO 503/14 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0114.L20SO503.14B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 14.11.2014 wird zurückgewiesen. Der Antrag des Antragstellers auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten wird abgelehnt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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