Landessozialgericht NRW, 2015-01-14, L 8 R 103/14

L 8 R 103/14Sozialversicherungsgericht14.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 103/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-14

Aktenzeichen: L 8 R 103/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0114.L8R103.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.12.2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 18.036,94 EUR festgesetzt.

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