Landessozialgericht NRW, 2015-01-26, L 12 AS 2410/14 B ER

L 12 AS 2410/14 B ERSozialversicherungsgericht26.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AS 2410/14 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-26

Aktenzeichen: L 12 AS 2410/14 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0126.L12AS2410.14B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragsstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 28.11.2014 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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