Landessozialgericht NRW, 2015-01-26, L 20 SO 12/14

L 20 SO 12/14Sozialversicherungsgericht26.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 12/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-26

Aktenzeichen: L 20 SO 12/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0126.L20SO12.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 12.12.2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens auch im Berufungsverfahren. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge jeweils auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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