L 20 SO 12/14•Landessozialgericht NRW, 2015-01-26, L 20 SO 12/14
Landessozialgericht NRW, 2015-01-26, L 20 SO 12/14
L 20 SO 12/14Sozialversicherungsgericht26.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 12/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-26
Aktenzeichen: L 20 SO 12/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0126.L20SO12.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 12.12.2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens auch im Berufungsverfahren. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge jeweils auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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