L 11 KA 109/13•Landessozialgericht NRW, 2015-01-28, L 11 KA 109/13
Landessozialgericht NRW, 2015-01-28, L 11 KA 109/13
L 11 KA 109/13Sozialversicherungsgericht28.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 109/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-28
Aktenzeichen: L 11 KA 109/13
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0128.L11KA109.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 07.10.2013 abgeändert soweit es für den Klageantrag zu 1) entschieden hat. Die Klage wird insoweit abgewiesen. Klägerin und Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zu 1/2. Der Beklagte trägt 1/2 der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für beide Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen.
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