Landessozialgericht NRW, 2015-01-28, L 11 KA 109/13

L 11 KA 109/13Sozialversicherungsgericht28.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 109/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-28

Aktenzeichen: L 11 KA 109/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0128.L11KA109.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 07.10.2013 abgeändert soweit es für den Klageantrag zu 1) entschieden hat. Die Klage wird insoweit abgewiesen. Klägerin und Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zu 1/2. Der Beklagte trägt 1/2 der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für beide Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen.

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