Landessozialgericht NRW, 2015-01-29, L 9 AL 278/13

L 9 AL 278/13Sozialversicherungsgericht29.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AL 278/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-01-29

Aktenzeichen: L 9 AL 278/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0129.L9AL278.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.09.2013 abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird zugelassen.

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