Landessozialgericht NRW, 2015-03-04, L 11 KA 110/13

L 11 KA 110/13Sozialversicherungsgericht04.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 110/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-04

Aktenzeichen: L 11 KA 110/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0304.L11KA110.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 04.10.2013 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung seines Beschlusses vom 09.05.2012 verurteilt, über den Widerspruch des Beigeladenen zu 6) gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses vom 19.10.2011 (Bescheid vom 09.01.2012) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden. Der Beklagte und der Beigeladene zu 6) tragen die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.

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