Landessozialgericht NRW, 2015-03-04, L 8 R 470/11

L 8 R 470/11Sozialversicherungsgericht04.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 470/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-04

Aktenzeichen: L 8 R 470/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0304.L8R470.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 5.5.2009 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger dessen notwendige außergerichtliche Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Festsetzung des Streitwertes für das erstinstanzliche Verfahren wird aufgehoben.

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