L 8 R 470/11•Landessozialgericht NRW, 2015-03-04, L 8 R 470/11
Landessozialgericht NRW, 2015-03-04, L 8 R 470/11
L 8 R 470/11Sozialversicherungsgericht04.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 470/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-04
Aktenzeichen: L 8 R 470/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0304.L8R470.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 5.5.2009 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger dessen notwendige außergerichtliche Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Festsetzung des Streitwertes für das erstinstanzliche Verfahren wird aufgehoben.
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