L 6 SF 108/15 ER•Landessozialgericht NRW, 2015-03-11, L 6 SF 108/15 ER
Landessozialgericht NRW, 2015-03-11, L 6 SF 108/15 ER
L 6 SF 108/15 ERSozialversicherungsgericht11.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 SF 108/15 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-11
Aktenzeichen: L 6 SF 108/15 ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0311.L6SF108.15ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin, die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 10.02.2015 einstweilen auszusetzen, wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners zu 1).
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