Landessozialgericht NRW, 2015-03-11, L 8 R 573/13

L 8 R 573/13Sozialversicherungsgericht11.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 573/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-11

Aktenzeichen: L 8 R 573/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0311.L8R573.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 1.6.2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.655,00 Euro festgesetzt.

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