L 6 AS 1926/14•Landessozialgericht NRW, 2015-03-19, L 6 AS 1926/14
Landessozialgericht NRW, 2015-03-19, L 6 AS 1926/14
L 6 AS 1926/14Sozialversicherungsgericht19.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 AS 1926/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-19
Aktenzeichen: L 6 AS 1926/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0319.L6AS1926.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12.09.2014 wird geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 07.03.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15.04.2013 verurteilt, dem Kläger unter Abänderung der Bescheide vom 15.05.2012, 27.07.2012, 21.11.2012 und 21.01.2013 für die Zeit vom 01.08.2012 bis zum 31.05.2013 einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II in Höhe von 29,90 EUR monatlich zu gewähren. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu einem Viertel. Die Revision wird zugelassen.
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