L 19 AS 116/15 B ER•Landessozialgericht NRW, 2015-03-20, L 19 AS 116/15 B ER
Landessozialgericht NRW, 2015-03-20, L 19 AS 116/15 B ER
L 19 AS 116/15 B ERSozialversicherungsgericht20.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 116/15 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-03-20
Aktenzeichen: L 19 AS 116/15 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0320.L19AS116.15B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 12.12.2014 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller den Regelbedarf für Partner entsprechend § 20 Abs. 4 SGB II nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für die Zeit vom 01.12.2014 bis zum 30.11.2015, längstens bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens, zu gewähren. Im Übrigen ist die Beschwerde unbegründet. Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Instanzen hat der Antragsgegner zu erstatten. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwältin T aus L beigeordnet.
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