Landessozialgericht NRW, 2015-03-24, L 1 KR 204/13

L 1 KR 204/13Sozialversicherungsgericht24.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 KR 204/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-24

Aktenzeichen: L 1 KR 204/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0324.L1KR204.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 19.02.2013 insoweit wirkungslos ist, als Zinsen für den Zeitraum vom 19.11.2008 bis 04.12.2008 zugesprochen worden sind. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 19.02.2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 51.692,97 EUR festgesetzt.

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