Landessozialgericht NRW, 2015-04-01, L 8 R 517/14

L 8 R 517/14Sozialversicherungsgericht01.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 517/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-01

Aktenzeichen: L 8 R 517/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0401.L8R517.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. - 4. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Klageverfahren auf 8.943,73 EUR und das Berufungsverfahren auf 1.273,86 EUR festgesetzt.

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