Landessozialgericht NRW, 2015-04-22, L 8 R 680/12

L 8 R 680/12Sozialversicherungsgericht22.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 680/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-22

Aktenzeichen: L 8 R 680/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0422.L8R680.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 25.7.2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 15.500,00 EUR festgesetzt.

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