L 7 AS 1451/14•Landessozialgericht NRW, 2015-04-23, L 7 AS 1451/14
Landessozialgericht NRW, 2015-04-23, L 7 AS 1451/14
L 7 AS 1451/14Sozialversicherungsgericht23.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1451/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-23
Aktenzeichen: L 7 AS 1451/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0423.L7AS1451.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.06.2014 geändert. Der Bescheid vom 04.03.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.03.2014 wird aufgehoben, soweit der Beklagte die Aufrechnung erklärt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte hat ½ der Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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