Landessozialgericht NRW, 2015-04-24, L 19 AS 507/15 NZB

L 19 AS 507/15 NZBSozialversicherungsgericht24.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 507/15 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-24

Aktenzeichen: L 19 AS 507/15 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0424.L19AS507.15NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 09.02.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

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