L 4 U 97/15•Landessozialgericht NRW, 2015-05-08, L 4 U 97/15
Landessozialgericht NRW, 2015-05-08, L 4 U 97/15
L 4 U 97/15Sozialversicherungsgericht08.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 U 97/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-08
Aktenzeichen: L 4 U 97/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0508.L4U97.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.12.2014 geändert. Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 17.01.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.05.2011 verurteilt, die Rentennachzahlung ab dem 01.01.2005 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verzinsen. Im Übrigen werden die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu 9/10. Die Revision wird zugelassen.
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