L 8 R 106/15 B ER•Landessozialgericht NRW, 2015-05-11, L 8 R 106/15 B ER
Landessozialgericht NRW, 2015-05-11, L 8 R 106/15 B ER
L 8 R 106/15 B ERSozialversicherungsgericht11.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 106/15 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-11
Aktenzeichen: L 8 R 106/15 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0511.L8R106.15B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 5.1.2015 geändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 26.9.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.1.2015 wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.288,60 Euro festgesetzt.
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