L 12 SO 20/15 NZB•Landessozialgericht NRW, 2015-06-01, L 12 SO 20/15 NZB
Landessozialgericht NRW, 2015-06-01, L 12 SO 20/15 NZB
L 12 SO 20/15 NZBSozialversicherungsgericht01.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 SO 20/15 NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-01
Aktenzeichen: L 12 SO 20/15 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0601.L12SO20.15NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 09.12.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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